Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Desinfektionsmittel im Rettungsdienst müssen effektiv sowie leicht zu handhaben sein. Wir bieten Ihnen die ideale Lösung für alle Desinfektionsanwendungen im Rettungswesen und Katastrophenschutz.
Rettungsdienst/Katastrophenschutz – Seuchenfall
Einsatz von Wofasteril® im Katastrophenfall (Tierseuchenfall / Seuchenfall nach RKI)
Wofasteril® ist unsere Desinfektions-Peressigsäure für die Land- und Ernährungswirtschaft, die Pharma und Kosmetikindustrie mit folgenden Eigenschaften:
Wofasteril® + alcapur® Kombiverfahren
Für die Flächendesinfektion empfiehlt sich die Anwendung des Wofasteril®-Kombiverfahrens unter Zusatz des flüssigen Pufferadditivs alcapur® im Verhältnis: 1 Teil Wofasteril® + 3 Teile alcapur®.
Dieses Verfahren bietet ohne Beeinträchtigung der Wirksamkeit (bei Anwendung unmittelbar nach Herstellung der Gebrauchslösung) den Vorzug den Vorzug einer geruchsarmen Dekontamination mit gehemmter Korrosion.
Tierseuchenfall
Nach der Richtlinie über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei bestimmten Tierseuchen, FLI (Stand März 2023) sind:
1. Peressigsäurepräparate mit einer Wirkstoffkonzentration von 0,4 % und einer Einwirkzeit von 1 h wirksam gegenüber allen in der Richtlinie genannten Tierseuchen (außer BSE, TSE und Bienenseuchen) mit einem Wirkungsspektrum gegen Bakterien und Bakteriensporen, Viren und Pilze bei Temperaturen zwischen -40 und +21° C, im Minustemperaturbereich mit Frostschutzmittel.
Konzentration | Einwirkzeit | |
Wofasteril® | 1,0 % | 1 h |
2. DVG-gelistete Präparate:
• bei bakteriellen Tierseuchen: Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 4a), die in der Gebrauchskonzentration innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind,
• bei viralen Tierseuchen:
– bei behüllten Viren: Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 7b), die innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind unter Verdoppelung ihrer Gebrauchskonzentration,
– bei unbehüllten Viren: Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 7a), die innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind unter Verdoppelung ihrer Gebrauchskonzentration anzuwenden.
im Tierseuchenfall einsetzbar.
Katastrophenfall / Seuchenfall nach RKI
Im Seuchenfall nach RKI erfolgt eine Desinfektion gemäß der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren für Entseuchungen gemäß § 18, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.